Die öffentliche Schule im Kanton Zürich besteht gemäss Volksschulgesetz aus der Kindergarten-, der Primar- und der Sekundarstufe. Die Kindergartenstufe dauert zwei, die Primarstufe sechs und die Sekundarstufe drei Jahre.

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule. Die Orientierungspunkte im ersten Zyklus geben an, an welchen Kompetenzstufen im Kindergarten verbindlich zu arbeiten ist.

Am Ende der Primarstufe definieren die Grundansprüche des Zyklus und die weiterführenden Kompetenzstufen, die zum Auftrag des Zyklus gehören, die Ziele der Stufe.

Am Ende der Sekundarstufe definieren die Grundansprüche des Zyklus und die weiterführenden Kompetenzstufen, die zum Auftrag des Zyklus gehören, die Ziele der Stufe.

Die Organisationsformen der Sekundarstufe mit Abteilungen und Anforderungsstufen sind in der Volksschulverordnung geregelt.

Aus dem Lehrplan 21 können Lehrerinnen und Lehrer ablesen, wie eine Kompetenz als Ganzes über die Schulzeit aufgebaut wird und wer in welchem Zyklus was zu diesem Aufbau beiträgt. Die Lehrpersonen der vorangehenden und nachfolgenden Zyklen können entnehmen, über welche Kompetenzstufen alle Schülerinnen und Schüler verfügen (Grundansprüche) und an welchen Kompetenzstufen mit allen Schülerinnen und Schülern gearbeitet wurde (Auftrag des Zyklus bzw. Orientierungspunkte).

Bei der Übergabe einer Klasse am Ende einer Schulstufe sind die Orientierungspunkte, die Grundansprüche und der Auftrag des Zyklus massgebend. Es empfiehlt sich, die Stufenübergänge mit einem Übergabegespräch zu begleiten.

Für den Eintritt in den Kindergarten ist das Alter des Kindes massgebend. Volksschulgesetz und -verordnung regeln die Rahmenbedingungen.

In der Eingewöhnungsphase unterstützen Lehrpersonen sowie Eltern und Erziehungsberechtigte das Kind in gegenseitiger Absprache.

Beim Übergang vom Kindergarten in die 1. Primarklasse dienen die Orientierungspunkte als Basis für den Übergang. Sie geben an, an welchen Kompetenzstufen im Kindergarten gearbeitet wurde. Es wird jedoch nicht vorausgesetzt, dass die Schülerinnen und Schüler beim Übergang auf die Primarstufe die beschriebenen Kompetenzstufen erreicht haben.

Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Wenn die Entwicklung eines Kindes dies erlaubt oder erfordert, kann der Übertritt auf die Primarstufe ausnahmsweise schon nach einem oder erst nach drei Jahren erfolgen.

Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe können dem Lehrplan 21 folgende Informationen zu den Anforderungsniveaus entnehmen:

Zu Beginn der Sekundarstufe können Lehrpersonen, die in Schulen oder Niveaugruppen mit Grundanforderungen unterrichten, an die Kompetenzstufen anschliessen, welche als Grundansprüche des 2. Zyklus gekennzeichnet sind. Sie können davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens die Grundansprüche erreicht haben und bereits an weiterführenden Kompetenzstufen gearbeitet haben.

Bis zum Ende des 3. Zyklus erreichen diese Schülerinnen und Schüler die Grundansprüche des 3. Zyklus. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, gemäss ihren individuellen Möglichkeiten an weiterführenden Kompetenzstufen nach den Grundansprüchen des 3. Zyklus zu arbeiten.

Lehrerinnen und Lehrer, die auf der Sekundarstufe in Schulen oder Niveaugruppen mit erweiterten Anforderungen unterrichten, können an die Kompetenzstufen anschliessen, die als Auftrag des 2. Zyklus gekennzeichnet sind. Sie können jedoch nicht davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fachbereichen alle Kompetenzstufen des 2. Zyklus vollumfänglich beherrschen.

Bis zum Ende der Volksschule erreichen die Schülerinnen und Schüler die Grundansprüche des 3. Zyklus und haben bereits vertieft an den weiterführenden Kompetenzstufen gearbeitet, die als Auftrag des 3. Zyklus bezeichnet sind. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler sollten die weiterführenden Kompetenzstufen erreichen, die als Auftrag des 3. Zyklus bezeichnet sind.

Weitere Differenzierungen und Festlegungen für ein mittleres Anforderungsniveau macht der Lehrplan 21 nicht.

Abnehmer auf der Sekundarstufe II können dem Lehrplan 21 folgende Informationen zu den Anforderungsniveaus entnehmen:

Jugendliche erreichen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in den Fachbereichen mindestens die Kompetenzstufen, die als Grundansprüche des 3. Zyklus bezeichnet sind. Die meisten Jugendlichen haben darüber hinaus an weiterführenden Kompetenzstufen gearbeitet. Dementsprechend wird der Unterricht an den Berufsfachschulen in der Regel an die Grundansprüche anschliessen. Es gibt aber Lehrberufe, die in verschiedenen Fachbereichen das Beherrschen von Kompetenzstufen voraussetzen, die über die Grundansprüche hinausreichen. Der Unterricht an den Berufsfachschulen setzt in diesem Fall das Beherrschen von Kompetenzstufen über den Grundansprüchen voraus.

Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen mit erweiterten Anforderungen (namentlich Berufsmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Gymnasien) unterrichten, können mit ihrem Unterricht an die Kompetenzstufen anschliessen, die als Auftrag des 3. Zyklus bezeichnet sind. Sie können jedoch nicht davon ausgehen, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fachbereichen alle Kompetenzstufen des Zyklus vollumfänglich beherrschen.

Der Lehrplan 21 enthält keine Aussagen zu den Selektionskriterien für den Übertritt in weiterführende Schulen mit erweiterten Anforderungen.